Make Payment

Einbürgerung für Verfolgte während der NS-Zeit und deren Abkömmlinge

German Immigration Lawyer Los Angeles

Ist Ihnen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen als Verfolgte/r des Nazi-Regimes entzogen worden?

Im Rahmen der Wiedergutmachung besteht nach Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz (GG) die Möglichkeit auf Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Ihre Abkömmlinge haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ohne die damalige Ausbürgerung Deutsche geworden wären.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen handelt es sich um eine Anspruchseinbürgerung. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Die Bearbeitungszeit der Anspruchseinbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes liegt bei ca. 18 Monaten.

Für Unterstützung bei dem Antrag kontaktieren Sie uns bitte hier oder unter pkorn@germanamericanlawyer.com

Weitere generelle Information finden Sie hier.

pKornLaw has expertise in the German and the California legal system and brings clarity into the maze of legal regulations to individuals and businesses alike before or while in a business deal with a foreign individual or business.
12100 Wilshire Blvd., Suite 800
Los Angeles, CA 90025
 
menu-circlecross-circle
en_USEnglish
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram