Rentenanspruch Deutschland - USA

Rentenanspruch Deutschland – USA

Sie haben in Deutschland gearbeitet und leben nunmehr in den USA?

Alle wichtigen Informationen zur deutschen Rentenversicherung finden Sie in der Broschüre Arbeiten in Deutschland und in den USA bzw. in der englischsprachigen Fassung Working in Germany and the United States of America.

Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das seit dem 01.12.1979 in Kraft ist. Es bringt für Versicherte, die in Deutschland und in den USA gearbeitet haben, viele Vorteile. Zum Beispiel können deutsche und amerikanische Beitragszeiten für den Rentenanspruch zusammengerechnet werden. Für die Rente aus der deutschen Rentenversicherung, für die Sie ggfs. nicht genügend deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben, können Ihre Versicherungszeiten bei der U.S. Social Security berücksichtigt werden.

Den Text des Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommens finden Sie auf der Webseite der U.S. Social Security Administration: https://www.ssa.gov/international/Agreement_Texts/germ_agt.html

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