
Sie sind deutsche/r Staatsbürger/in, leben im Ausland, z.B. in den USA, und sind nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren. Zur Zeit der Geburt ihres/ihrer Kindes/Kinder haben Sie weiterhin den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Damit auch ihre Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen ist folgendes zu beachten:
Für Unterstützung bei dem Antrag kontaktieren Sie uns bitte unter pkorn@germanamericanlawyer.com oder hier.
Weitere Information zur Antragstellung finden Sie hier.