Einbürgerung für Verfolgte während der NS-Zeit und deren Abkömmlinge
Ist Ihnen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen als Verfolgte/r des Nazi-Regimes entzogen worden?
Im Rahmen der Wiedergutmachung besteht nach Art. 116 Abs. 2 Grundgesetz (GG) die Möglichkeit auf Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Ihre Abkömmlinge haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ohne die damalige Ausbürgerung Deutsche geworden wären.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen handelt es sich um eine Anspruchseinbürgerung. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Die Bearbeitungszeit der Anspruchseinbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes liegt bei ca. 18 Monaten.
Für Unterstützung bei dem Antrag kontaktieren Sie uns bitte hier oder unter pkorn@germanamericanlawyer.com
Weitere generelle Information finden Sie hier.